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SMaDA SMaDA – Smart Metering and Data Protection in Austria – Smart Metering und Datenschutz in Österreich

Gemäß europarechtlichen Vorgaben müssen bis 2020 80% aller Konsumenten in der EU im Strombereich mit Smart Metern ausgestattet sein. Diverse Pilotprojekte haben gezeigt, dass die verschiedenen Funktionen von Smart Metern gegen nationale Datenschutzgesetze verstoßen können. Dieses Forschungsprojekt wird die Vereinbarkeit der Funktionen mit relevanten österreichischen Rechtsnormen untersuchen und Lösungsalternativen erarbeiten.

Ausgangssituation

Aufgrund der Auswirkungen einer ständig steigenden Energienachfrage besteht die Notwendigkeit, die Endenergieeffizienz in der EU zu steigern und die Energienachfrage zu steuern. Die EU verpflichtete daher die Mitgliedstaaten durch die Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (Richtlinie 2006/32/EG) zu einer Einsparung an Endenergie von 9% für den Zeitraum 2008 bis 2016. Erreicht werden soll dieses Ziel durch verschiedene Energiemaßnahmen, z.B. auch durch intelligente Verbrauchsmesssysteme, welche es dem Endkunden ermöglichen, seinen tatsächlichen Energieverbrauch in viertelstündlichen Zeitintervallen zu erfahren. Auch durch das 3. Liberalisierungspaket der EU, welches im September 2009 in Kraft getreten ist, wurde die Einführung von Smart Metering sowohl im Elektrizitäts- als auch im Gasbereich in der EU verpflichtend vorgesehen. So müssen bis zum Jahr 2020 mindestens 80% aller VerbraucherInnen mit Smart Metern im Strombereich ausgestattet sein. Für die Einführung von Smart Metern im Gasbereich ist hingegen noch kein Planungsziel vorgesehen.

 

Obwohl es derzeit weder nationale gesetzliche Regelungen noch einheitliche Standards für die Einführung von Smart Metering gibt, wird Smart Metering in Österreich im Strombereich bereits eingesetzt. Auch wenn von der Einführung dieser neuen Generation von Messsystemen sowohl Netzbetreiber als auch Endverbraucher profitieren, dürfen die Schwachstellen dieser neuen Technologie nicht übersehen werden. Denn durch die Möglichkeit der sekundengenauen Auslesung kann der Endverbraucher sehr genau überwacht werden. Das Forschungsprojekt wird daher die Vereinbarkeit der verschiedenen Funktionen von Smart Metern in Österreich mit dem bestehenden Datenschutzgesetz analysieren sowie Lösungswege und -strategien sowie Kriterien erarbeiten, die eine gesetzeskonforme Einführung von Smart Metering in Österreich ermöglichen. Weiters werden auch etwaige Gesetzesänderungsvorschläge (ElWOG, GWG, Systemnutzungstarife-Verordnungen, MEG,…) ausgearbeitet, die notwendig sind, um Smart Metering mit all seinen Funktionen in Österreich einzuführen.

Ergebnisse

Der zentrale Aspekt des vorliegenden Projekts war die Abklärung der Frage, inwieweit die verschiedenen Funktionen von intelligenten Strom- und Gaszählern mit dem österreichischen Datenschutzgesetz vereinbar sind. Nach Durchführung einer ausführlichen rechtlichen Prüfung liegen folgende Ergebnisse vor:

Die bloße Installation intelligenter Strom- und Gaszähler in Österreich ist datenschutzrechtlich unproblematisch; ebenso eine Verarbeitung der Verbrauchszahlen mit Zustimmung des betroffenen Anschlussinhabers. Werden die detaillierten Verbrauchsdaten nur zur Information des Anschlussinhabers ermittelt – ohne jedoch vom Netzbetreiber ausgelesen zu werden -, liegt gleichfalls eine datenschutzrechtlich zulässige Verarbeitung der Daten vor. Auch ist eine jährliche Fernauslesung der Daten (anstatt der jährlichen manuellen Ablesung) aus Datenschutzsicht unproblematisch. Unzulässig ist jedoch eine in kürzeren Intervallen erfolgende Fernauslesung der Verbrauchsdaten für Zwecke der Abrechung der Systemnutzungstarife (außer der Anschlussinhaber hat zugestimmt oder der Netzzugangsvertrag enthält eine solche Pflicht zur Abrechnung). Ebenso unzulässig ist eine Auslesung der Daten im (Viertel)Stundentakt zur Unterstützung der Netzsteuerung (außer der Anschlussinhaber hat seine Zustimmung dazu erteilt). Zum gleichen Ergebnis führt die Fernauslesung der Daten im (Viertel)Stundentakt zur aufbereiteten Information des Kunden (zB über das Internetportal des Netzbetreibers), außer der Anschlussinhaber hat zugestimmt oder der Netzzugangsvertrag verpflichtet den Netzbetreiber zur Bereitstellung dieser Daten. Die Er- und Übermittlung von Viertelstundenverbrauchswerten zur Nutzung tageszeitabhängiger Stromtarife ist hingegen datenschutzrechtlich zulässig, wenn der Kunde dieses Tarifmodell vertraglich vereinbart hat. Die Funktion der Fernschaltung des Zählers (vergleichbar mit dem Umlegen eines Schalters vor Ort) ist aus Sicht des Datenschutzrechts unproblematisch.

 

Erst nach Ende der Projektlaufzeit wurde das Gesetzgebungsverfahren für die Neuerlassung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG 2010) begonnen. In diesem Gesetz werden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des EU-Rechts in Bezug auf die Einführung intelligenter Messsysteme in Österreich festgelegt. Nach Ende der Projektlaufzeit konnte die umfassende Änderung dieser Rechtsgrundlage jedoch nicht mehr zur Gänze in die datenschutzrechtliche Analyse eingearbeitet werden, sondern die entsprechenden der noch nicht in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen nur überblicksmäßig dargestellt werden. 

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