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EcoStandards&Labels – Support of the development and use of EU eco-efficiency standards for energy using products

Mindeststandards und Produktkennzeichnungen werden international als zentrale politische Instrumente zur Verbesserung der Eco-Effizienz und Energieeffizienz von Produkten eingesetzt. Mindeststandards zielen primär darauf ab, besonders ineffiziente Geräte vom Markt zu verdrängen. Labels wiederum unterstützen insbesondere die Nachfrage nach effizienten Produkten. Die Instrumente wirken daher komplementär und der resultierende Push- und Pull-Effekt unterstützt entsprechend die Marktentwicklung in Richtung ökologisch effizienterer Produkte. Mindeststandards und Labels können aufgrund des weitgehend internationalisierten Marktes für viele Produktgruppen (z.B. Haushaltsgeräte, IT, Unterhaltungselektronik) nur auf internationaler Ebene erfolgreich entwickelt und implementiert werden. Nur lokal bzw. national gültige Standards werden für viele Produkte heute von der Industrie und von den Verbrauchern schlecht akzeptiert und finden aufgrund von möglichen Wettbewerbsverzerrungen auch auf politischer Ebene immer weniger Unterstützung. Auf EU-Ebene werden seit 2007 im Rahmen der so genannten EUP-Richtlinie 2005/32/EC (Richtlinie for Energy Using Products) Mindesteffizienzstandards für energiebetriebene Produkte definiert, die in den Mitgliedsstaaten verpflichtend national umzusetzen sind. Ergänzend dazu wird ein neues Produktkennzeichnungssystem auf Basis der Richtlinie 92/72/EC entwickelt. Der Geltungsbereich der beiden Instrumente ist sehr breit definiert und umfasst unter anderem die Produktgruppen Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Bürogeräte, Heizung und Klimatisierung, Motoren und industrielle Geräte etc. Die EU-Mitgliedsländer können sich an der Entwicklung dieser Verordnungen im Rahmen des vorgesehenen Konsultationsprozesses beteiligen und nationale Kompetenz und Positionen entsprechend einbringen. Aus österreichischer Perspektive ist eine möglichst umfassende Beteiligung an diesem Gestaltungsprozess wesentlich, da über die neuen Instrumente verbindliche Öko-Effizienzstandards geschaffen werden und darüber hinaus Rahmenbedingungen definiert werden, die als Innovationstreiber für energieeffiziente Technologien wirksam werden. In diesem Kontext lassen sich die Ziele des vorgeschlagenen Projektes folgendermaßen zusammenfassen: • Zielsetzung des ersten Projektmoduls ist es die Beteiligung Österreichs am EUP-Prozess zu stärken und die Einbringung nationaler Anforderungen und Kompetenz in die Entwicklung der neuen Effizienzstandards entsprechend zu unterstützen. Dieses verstärkte Involvement wird über einen nationalen Stakeholderprozess erreicht in welchem die nationalen Anforderungen und Beiträge aufbereitet werden, sowie durch die entsprechende Einbringung der Positionen auf EU-Ebene über den EUP-Konsultationsprozess. Der nationale Stakeholderprozess sieht eine Einbindung der wesentlichen Kompetenzträger insbesondere auch aus Wissenschaft und Industrie vor. • Zentrale Zielsetzung des zweiten Projektmoduls ist die Analyse der neuen Rahmenbedingungen im Zuge der EUP-Richtlinie und der damit verknüpften produktspezifischen Effizienzstandards als Basis und Stimulator für nachhaltige Innovationen in Österreich. Es soll analysiert werden, welche Innovationspotenziale durch die neuen Energieeffizienzkriterien und die strategischen Ziele der EUP-Richtlinie unterstützt werden. Es sollen insbesondere Kompetenzfelder in Österreich identifiziert werden, die die neuen Rahmenbedingungen, Instrumente und Kriterien als Treiber für Innovationen nutzen können. Basierend auf den Ergebnissen dieser Analyse werden Empfehlungen für Maßnahmen auf nationaler Ebene entwickelt, die die Ausschöpfung der Innovationspotenziale synergetisch unterstützen. • Das dritte Projektmodul adressiert den Bereich Kommunikation und Information zur EUP-Richtlinie und allen damit verknüpften produktspezifischen Maßnahmen. Hierbei geht es insbesondere um Information der betroffenen Zielgruppen über den Geltungsbereich der Maßnahmen und die Bedeutung der neuen Effizienzkriterien. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben die Relevanz von begleitenden Informationsmaßnahmen aufgezeigt, die die Implementierung und Akzeptanz der neuen verpflichtenden Standards wesentlich unterstützen. Das dritte Projektmodul soll diese Lücke auf nationaler Ebene in Österreich schließen.

Steckbrief

  • Projektnummer
    825497
  • Koordinator
    Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency, kurz: AEA
  • Projektleitung
    Bernd Schäppi, bernd.schaeppi@energyagency.at
  • Förderprogramm
    Neue Energien 2020
  • Dauer
    02.2010 - 03.2012
  • Budget
    205.267 €